Durch die Steuersenkung ist es nun zwingend notwendig, auf den Leistungszeitraum zu achten. Du musst bei der Rechnungserstellung also einen Leistungszeitraum benennen, nach welchem sich der gültige Steuersatz ergibt.
Hinweis: Der Leistungszeitraum ergibt sich immer aus dem Erfüllungszeitraum.
Nach welchem Steuersatz die Rechnung erstellt wird, ergibt sich also immer darauf, wann die Leistung erfüllt worden ist.
Das Rechnungsdatum ist hier nicht ausschlaggebend.
Um den Leistungszeitraum korrekt auf der Rechnung ausgeben zu können, findest du die Möglichkeit einen konkreten Leistungszeitraum in der Rechnungserstellungsmaske zu benennen.
Im Eingabefeld der MwSt. kannst du zudem frei den entsprechenden Steuersatz hinterlegen, wonach die Rechnung erstellt werden soll.
Alle weiteren Informationen zur Mehrwertsteuersenkung findest du auch in unserem Blog-Artikel MwSt.-Senkung: Unsere Maßnahmen & Checkliste für dich