Mit dem Inkrafttreten der DSGVO am 25.05.2018 bist du als FastBill-Kunde dazu verpflichtet, einen AV-Vertrag mit uns abzuschließen, sobald du deinen Firmensitz in der EU hast, und/oder Daten von Kunden verarbeitest, die selbst in der EU sitzen.
Um auf den AV-Vertrag zuzugreifen und mit uns abzuschließen, gibt es zwei Möglichkeiten:
Über das Pop-Up:
Wenn du deinen Account betrittst, wirst dir ein Pop-Up angezeigt, sofern du der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung noch nicht zugestimmt hast.
Du kannst hier einfach auf den Button "Los gehts" klicken, und wirst direkt zur Vertragsübersicht weitergeleitet.
Nachdem du den Vertrag gelesen hast, trage auf der rechten Seite die Kontaktdaten deines Ansprechpartners zum Thema Datenschutz ein. Klicke anschließend auf den Button "Vereinbarung akzeptieren", um dem Vertrag zuzustimmen.
Beachte bitte, dass die digitale Zustimmung zum Vertrag ausreichend ist. Es muss nichts mehr per Hand unterschrieben und/oder per Post verschickt werden.
In den Stammdaten
Alternativ kannst du den AV-Vertrag auch in deinen Einstellungen im Reiter "Stammdaten*" einsehen und abschließen. So kannst du auch auf den Vertrag zugreifen, wenn du das Pop-Up beispielsweise aus Versehen weggeklickt hast.
Hier findest du am Ende der Seite die Information zum Inkrafttreten der DSGVO noch einmal aufgeführt und kannst auch den aktuellen Status deines AV-Vertrags mit uns einsehen. Mit einem Klick auf den Button "Jetzt abschließen" kommst du wieder zur Vertragsansicht und kannst die Vereinbarung, wie oben beschrieben, akzeptieren.
Sobald du den Vertrag mit uns geschlossen hast, wird die Statusanzeige grün, und du findest die Möglichkeit, den Vertrag für deine Unterlagen herunterzuladen.
* Dieser Link leitet dich nur auf die Seite, wenn du bereits in FastBill eingeloggt bist.