OSS-Verfahren

Wenn du digitale Produkte an deine Privatkunden verkaufst, kannst du von der OSS-Regelung Gebrauch machen.

Bei der Rechnungserstellung wird auf Produkte, die an Verbraucher in einem anderen EU-Land verkauft werden, die MwSt des Ziellands angewendet.

Anwendung der OSS-Regelung

Um die Funktion der Umsatzsteuer bei Privatpersonen im EU-Ausland zu aktivieren,  gehst du oben rechts über deinen Accountnamen auf Einstellungen* und wählst dort den Reiter Grundeinstellungen* aus.

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Dort kannst du sodann unter Angaben zum Unternehmen die Auswahl für Umsatzsteuer bei Privatpersonen im EU-Ausland vornehmen

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und auswählen, ob die Erstellung der Rechnungen nach dem

  • Standard-Steuersatz
  • EU-Zielland-Steuersatz (OSS-Verfahren)

erfolgen soll.

Digitale Leistung anlegen

Unter Leistungen/Produkte*  kannst du eine digitale Leistung anlegen, die du dann bei einer Rechnung mit OSS-Verfahren auswählen kannst. 

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Rechnung unter OSS erstellen

Sobald du die o.s. Einstellungen getroffen und eine digitale Leistung erfasst hast, kannst du eine Rechnung unter OSS erstellen. Hast du bspw. in der digitalen Leistung einen deutschen Steuersatz von 19% hinterlegt, erstellt jedoch eine Rechnung ins Ausland mit einem anderen Steuersatz, wird sodann in einem Hinweisfenster hierauf verwiesen.

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Sobald du auf Ändern klickst, wird der dort hinterlegte Steuersatz für die Rechnungsstellung berücksichtigt. Die Kontierung dieser Rechnungen erfolgt systemseitig automatisch und erfolgt auf das Buchungskonto sonstige Erlöse.

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