Webinar und häufige Fragen zur E-Rechnung

Dies ist die Webinaraufzeichnung aus Dezember 2024. Im Webinar beantworten wir Fragen rund um die E-Rechnungspflicht und wie wir die E-Rechnung bei FastBill umgesetzt habe. Seit Dezember sind noch ein paar Funktionen dazu gekommen. Informiere dich also noch in den anderen Artikeln zur E-Rechnung, wie der aktuelle Stand ist.

Häufige Fragen zur E-Rechnung (FAQ)

Müssen E-Rechnungen an Privatpersonen verschickt werden?

Nein. Du kannst freiwillig eine ZUGFeRD-Rechnung senden, sie ist jedoch nicht verpflichtend.

Was passiert, wenn der Kunde keine Leitweg-ID vorgibt?

Nutze einen Platzhalter wie "Keine Referenz vorhanden" oder "N/A". Kläre im Zweifel mit dem Kunden, ob eine spezifische Referenz notwendig ist.

Werden Eingangsrechnungen unterstützt?

FastBill erkennt die Daten automatisch und zeigt diese an. Eine Bearbeitung der XML-Datei ist nicht möglich.

Können E-Rechnungen per API verschickt werden?

Ja, wenn die E-Rechnung aktiviert ist, erfolgt der Versand automatisch im gewählten Format.

Kann ich E-Rechnungen direkt über FastBill verschicken?

Ja, der Versand erfolgt genauso wie bei normalen PDF-Rechnungen.

Muss ich Rechnungen noch postalisch versenden?

Nein, das ist grundsätzlich nicht mehr erforderlich. Die Pflicht zur E-Rechnung hängt aber von deiner Umsatzhöhe und den gesetzlichen Fristen ab.

Kann ich PDF und XML gleichzeitig verschicken?

Mit dem ZUGFeRD-Format ja (PDF mit eingebettetem XML). XRechnung und ZUGFeRD gleichzeitig geht jedoch nicht.

Stellt FastBill automatisch auf E-Rechnung um, z. B. bei wiederkehrenden Rechnungen?

Ja. Nach Aktivierung in deinem Account werden auch wiederkehrende Rechnungen automatisch als E-Rechnung erstellt.

Müssen E-Rechnungen auch an Privatpersonen versendet werden?

Nein. Die Pflicht gilt nur im B2B-Bereich. An Privatkunden kannst du freiwillig eine ZUGFeRD-Rechnung senden, die wie ein normales PDF lesbar ist.

Müssen Mahnungen als E-Rechnung erstellt werden?

Nein. Mahnungen verweisen auf die ursprüngliche E-Rechnung, müssen selbst aber nicht E-Rechnungs-konform sein.

Können Anhänge wie Arbeitszeitnachweise eingebettet werden?

Direkt in die E-Rechnung aktuell nicht. Du kannst sie aber wie gewohnt als Anhang hinzufügen.

Wie werden eingehende Rechnungen verarbeitet?

Sie werden automatisch ausgelesen, die Daten kannst du prüfen und speichern. Bei E-Rechnungen entfällt der Großteil der manuellen Kontrolle, da die Daten aus dem XML stammen.

Müssen Ärzte, Physiotherapeuten oder Vereine E-Rechnungen schreiben?

Nur, wenn sie Leistungen an öffentliche Auftraggeber (z. B. Behörden) erbringen. Für Privatkunden oder nicht-öffentliche Einrichtungen besteht keine Pflicht.

Wie sind Rechnungen an Krankenkassen oder Sozialversicherungsträger geregelt?

Hier besteht keine generelle Pflicht zur E-Rechnung.

 

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