Dies ist die Webinaraufzeichnung aus Dezember 2024. Im Webinar beantworten wir Fragen rund um die E-Rechnungspflicht und wie wir die E-Rechnung bei FastBill umgesetzt habe. Seit Dezember sind noch ein paar Funktionen dazu gekommen. Informiere dich also noch in den anderen Artikeln zur E-Rechnung, wie der aktuelle Stand ist.
Häufige Fragen zur E-Rechnung (FAQ)
Müssen E-Rechnungen an Privatpersonen verschickt werden?
Nein. Du kannst freiwillig eine ZUGFeRD-Rechnung senden, sie ist jedoch nicht verpflichtend.
Was passiert, wenn der Kunde keine Leitweg-ID vorgibt?
Nutze einen Platzhalter wie "Keine Referenz vorhanden" oder "N/A". Kläre im Zweifel mit dem Kunden, ob eine spezifische Referenz notwendig ist.
Werden Eingangsrechnungen unterstützt?
FastBill erkennt die Daten automatisch und zeigt diese an. Eine Bearbeitung der XML-Datei ist nicht möglich.
Können E-Rechnungen per API verschickt werden?
Ja, wenn die E-Rechnung aktiviert ist, erfolgt der Versand automatisch im gewählten Format.
Kann ich E-Rechnungen direkt über FastBill verschicken?
Ja, der Versand erfolgt genauso wie bei normalen PDF-Rechnungen.
Muss ich Rechnungen noch postalisch versenden?
Nein, das ist grundsätzlich nicht mehr erforderlich. Die Pflicht zur E-Rechnung hängt aber von deiner Umsatzhöhe und den gesetzlichen Fristen ab.
Kann ich PDF und XML gleichzeitig verschicken?
Mit dem ZUGFeRD-Format ja (PDF mit eingebettetem XML). XRechnung und ZUGFeRD gleichzeitig geht jedoch nicht.
Stellt FastBill automatisch auf E-Rechnung um, z. B. bei wiederkehrenden Rechnungen?
Ja. Nach Aktivierung in deinem Account werden auch wiederkehrende Rechnungen automatisch als E-Rechnung erstellt.
Müssen E-Rechnungen auch an Privatpersonen versendet werden?
Nein. Die Pflicht gilt nur im B2B-Bereich. An Privatkunden kannst du freiwillig eine ZUGFeRD-Rechnung senden, die wie ein normales PDF lesbar ist.
Müssen Mahnungen als E-Rechnung erstellt werden?
Nein. Mahnungen verweisen auf die ursprüngliche E-Rechnung, müssen selbst aber nicht E-Rechnungs-konform sein.
Können Anhänge wie Arbeitszeitnachweise eingebettet werden?
Direkt in die E-Rechnung aktuell nicht. Du kannst sie aber wie gewohnt als Anhang hinzufügen.
Wie werden eingehende Rechnungen verarbeitet?
Sie werden automatisch ausgelesen, die Daten kannst du prüfen und speichern. Bei E-Rechnungen entfällt der Großteil der manuellen Kontrolle, da die Daten aus dem XML stammen.
Müssen Ärzte, Physiotherapeuten oder Vereine E-Rechnungen schreiben?
Nur, wenn sie Leistungen an öffentliche Auftraggeber (z. B. Behörden) erbringen. Für Privatkunden oder nicht-öffentliche Einrichtungen besteht keine Pflicht.
Wie sind Rechnungen an Krankenkassen oder Sozialversicherungsträger geregelt?
Hier besteht keine generelle Pflicht zur E-Rechnung.