Es gibt verschiedene Gründe dafür, warum manche Rechnungen nicht mehr gelöscht werden können.
Bereits erstellte und per Post versendete oder festgeschriebene Rechnungen können nicht mehr gelöscht werden. Diese Funktion ist ein Sicherheitsmechanismus, der eine saubere Buchhaltung gewährleisten soll.
In den Grundsätzen ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme (GOBD) heißt es in Abschnitt III:
"Eine einmal erfolgte Buchung darf nicht verändert werden. Fehlerhafte Buchungen können wirksam
und nachvollziehbar durch Stornierungen oder Neubuchungen geändert werden. Es besteht deshalb
weder ein Bedarf noch die Notwendigkeit für weitere nachträgliche Veränderungen einer einmal erfolgten Buchung. Sollte eine Buchung ausnahmsweise verändert werden, ist § 146 Abs. 4 AO zu beachten."
Entsprechend empfehlen wir stattdessen, die Rechnung zu stornieren, anstatt sie zu löschen.
Die Löschung noch nicht festgeschrieber oder per Post versendeter Rechnungen kannst du wie in unserem Artikels Rechnung löschen beschrieben vornehmen.
Wie du Rechnungen festschreiben kannst, findest du im Artikel Festschreiben von Rechnungen beschrieben.