Tipp: Eine Rechnung, die bereits erstellt wurde, sollte aus steuerlichen Gründen
nicht mehr bearbeitet werden. Es ist vielmehr ratsam, die Rechnung zu stornieren und eine Korrekturrechnung zu erstellen.
Eine erstellte Rechnung sollte in der Regel nicht mehr bearbeitet werden. Da es zu Ausnahmen kommen kann, können noch nicht festgeschriebene oder noch nicht per Post verschickte Rechnung zurück in den Entwurfsstatus gesetzt werden.
Diese Option findest du in der Rechnungsdetailansicht unter Tools.
Die Rechnung ist damit wieder editierbar.
Benutze diese Funktion daher nur, wenn du die Rechnung noch nicht verschickt hast.
Die bereits vergebene Rechnungsnummer bleibt beim erneuten Erstellung der Rechnung beibehalten und wird nicht erneut hochgezählt.
Wie du einen Entwurf anschließend löschen kannst, findest du hier beschrieben.
Beachte bitte: Solltest du eine Mahnung zu deiner Rechnung erstellt oder diese storniert haben, kann die eigentliche Rechnung erst wieder bearbeitet werden, wenn die Mahnung oder die Stornorechnung gelöscht wird. Auch hier gilt: Solltest du die Mahnung oder die Stornorechnung bereits an deinen Kunden verschickt haben, sichere dich bei deinem Steuerberater ab, dass die Löschung in deinem Anwendungsfall zulässig ist.